Nutzungsbedingungen
Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 01.05.2023. Sie finden hier die vorherige Version.
Inhaltsverzeichnis
1. Geltungsbereich des Vertrages
4. Verantwortlichkeiten des Kunden
- 4.1 Eingeschränktes Recht auf Zugang und Nutzung des Service
- 4.2 Öffentliche Dienstleistungen
- 4.3 Dritt-Leistungen
7. Vertragsverletzung und Haftungsbeschränkung
- 7.1 Vertragsverletzung
- 7.2 Haftung
9. Verarbeitung personenbezogener Daten
10. Verarbeitung von Finanzinformationen
- 12.1 Abonnementgebühren
- 12.2 Nutzungsbeschränkungen
- 12.3 Zusätzliche Dienstleistungen
- 12.4 Änderung der Anzahl Nutzer
15. Kunden- und Anwenderkommunikation
16. Änderungen der Nutzungsbedingungen
17. Geistiges Eigentum und Dateneigentum
19. Mit wem der Kunde Verträge abschliesssst
1. Geltungsbereich des Vertrages
Dieser Abonnementrahmenvertrag (nachfolgend "Vertrag") regelt den Kundenzugang und die Nutzung des SuperOffice CRM Online Services.
Der Service wird auf SuperOffice-gesteuerten Servern und Infrastruktur betrieben und der Kunde erhält über das Internet Zugriff auf den Service. SuperOffice behält alle Rechte an allen Elementen, aus denen der Service besteht. Der Kunde erhält keine Lizenz oder ein Nutzungsrecht, das über das hinausgeht, was in diesem Vertrag ausdrücklich festgelegt ist. Als Bestandteil dieses Vertrages hat der Kunde Anspruch auf Unterstützung im Sinne von Ziffer 6 dieses Vertrages.
Dieser Vertrag gilt ab dem Datum der Annahme. Die Annahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde mit der Nutzung der kostenlosen Testversion beginnt oder wenn er ein kostenpflichtiges Abonnement des Service durch Unterzeichnung des Erstbestellformulars und eines Datenverarbeitungsvertrags abschliesst.
2. Kostenlose Testversion
Wenn SuperOffice dem Kunden eine kostenlose Testversion des Service gewährt, werden einer oder mehrere der Dienste kostenlos solange freigeschaltet, bis entweder a) die kostenlose Testversion nach 30 Tagen endet oder b) bis zum Datum des Abschlusses eines kostenpflichtigen Abonnements des Service. Dieser Vertrag regelt auch die kostenlose Testversion.
Bitte beachten Sie: Alle Daten, die in den kostenlosen Test-Service eingegeben werden, vorgenommene Konfigurationen oder Add-ons von Drittanbietern (Dritt-Leistungen), die in der kostenlosen Testversion aktiviert werden, gehen dauerhaft verloren, es sei denn, der Kunde unterzeichnet einen Standard-Abonnementvertrag mit den gleichen Diensten wie in der kostenlosen Testversion. Die Daten können vor Ablauf der kostenlosen Testphase exportiert werden. Bei Abschluss eines Standard-Abonnementvertrages kann der Kunde entscheiden, ob er mit einer neuen/leeren Datenbank beginnt oder mit den bereits während der kostenlosen Testversion eingegebenen Daten fortfahren möchte.
Wenn Sie ein Wettbewerber von SuperOffice sind, dürfen Sie die kostenlose Testversion nicht ohne vorherige schriftliche (inkl. E-Mail) Zustimmung von SuperOffice verwenden. Der Zugriff auf den Service zum Zwecke der Überwachung der Verfügbarkeit, Leistung oder Funktionalität von Diensten oder für andere Benchmarking- oder Wettbewerbszwecke ist untersagt.
3. Definitionen
"Abonnementgebühr" ist der Gesamtbetrag, der für die Nutzung des Service gemäss dem Rechnungsintervall berechnet wird.
"Dritt-Leistungen" bedeutet Produkte, Dienstleistungen, Funktionen oder Inhalte, die von Drittanbietern bereitgestellt werden. Diese Leistungen sind für den Einsatz in Verbindung mit dem SuperOffice Service konzipiert und stehen grösstenteils im SuperOffice App Store zur Verfügung. Dritt-Leistungen unterliegen nicht diesem Vertrag, sondern erfordern gesonderte Vereinbarungen zwischen dem Kunden und den Erbringern der Dritt-Leistungen.
"Erstbestellformular" wird verwendet, um die bei der Bestellung des Service unterschriebenen Dokumente zu beschreiben (einschliesslich Informationen über Anzahl der Nutzerpläne, Rechnungsintervall, Preise, Datenverarbeitungsvertrag usw.).
"Gemessene Dienste" ist der Begriff für die Messung der vom Kunden verbrauchten Systemressourcen. Solche Ressourcen können sein: Speichervolumen, monatliches Volumen von Massenmailings oder einmalige monatliche Logins im Kundencenter.
"Kundendaten" bedeutet in diesem Vertrag alle Daten, die der Kunde auf den Servern von SuperOffice oder einem der Subunternehmer von SuperOffice speichert.
"Nutzerplan" ist der Name des Plans, der einem einzelnen Nutzer für einen bestimmten Satz von Funktionen zugeordnet ist.
"Rechnungsintervall" ist die im Erstbestellformular angegebene Zahlungsfrist oder bei schriftlicher (inkl. E-Mail) Änderung zu einem späteren Zeitpunkt. Das Rechnungsintervall kann jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich sein.
"Service" bedeutet SuperOffice CRM Online - die softwarebasierten Dienste, die vom Kunden über das Erstbestellformular bestellt oder im Rahmen einer kostenlosen Testversion wie beschrieben bereitgestellt werden. "Service" schliesst Inhalte sowie Dritt-Leistungen aus.
"Vertragsdatum" ist das Datum, an dem Sie das Erstbestellformular unterschreiben. Der Kunde ist ab diesem Zeitpunkt Kunde und wir werden unseren Service ohne unnötige Verzögerung aktivieren.
"Vertragslaufzeit" ist die aktuelle Vertragslaufzeit, in der Sie sich befinden. Dies bedeutet die anfängliche Vertragslaufzeit von 12 Monaten, bevor sie sich an das Rechnungsintervall anpasst, in dem Sie sich befinden.
"Zahlung-nach-Aufwand" wird verwendet, wenn die tatsächliche Nutzung von "Gemessenen Diensten" die im Service enthaltenen Grenzen überschreitet.
4. Verantwortlichkeiten des Kunden
4.1 Eingeschränktes Recht auf Zugang und Nutzung des Service
Das Recht auf Zugang zum Service ist jederzeit auf die Anzahl der Nutzer beschränkt, für die der Kunde sich anmeldet und bezahlt.
Wenn der Kunde den Vertrag mit weiteren Nutzern erweitern möchte, wird das Abonnement für weitere Nutzer bei SuperOffice nach dem Verfahren in Ziffer 12 bestellt.
Abonnements im Rahmen dieses Vertrages sind auf Mitarbeiter oder Berater des Kunden beschränkt, die gemäss einer Vereinbarung mit dem Kunden Leistungen für den Kunden erbringen. Der Kunde verpflichtet die Nutzer, sich rechtlich an die in diesem Vertrag enthaltenen Bedingungen zu binden. Der Kunde darf anderen Personen oder Körperschaften weder direkt noch indirekt den Zugang zu oder die Nutzung des Service oder der Dokumentation gestatten, es sei denn, dies ist ausdrücklich im Vertrag anders festgelegt.
Der Kunde darf den Service nur für interne Zwecke des Kunden nutzen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Daten im Auftrag eines Dritten zu verarbeiten. Der Kunde verpflichtet sich, den Service gemäss den geltenden Gesetzen und den Vorschriften, Genehmigungen, Beschränkungen und Anforderungen des Vertrages zu nutzen.
Der Kunde ist verantwortlich für die Daten, Materialien und Informationen, die der Kunde oder seine Nutzer mit dem Service verarbeiten. Der Kunde darf den Service nicht dazu nutzen, illegalen Spam oder anderweitig rechtswidriges Material mittels des Service zu versenden. Der Kunde darf kein Material speichern, verarbeiten oder versenden, das Softwareviren und ähnliche schädliche Computercodes, Skripte, Dateien oder Programme enthält. Der Kunde muss alle Teile der SuperOffice Public Facing Policy (SPFC, ref 4.2) respektieren.
Der Kunde darf nicht versuchen, unbefugten Zugriff auf den Service oder die damit verbundenen Netzwerke oder Systeme zu erlangen. Der Kunde ist jederzeit dafür verantwortlich, die Sicherheit, Integrität oder Leistung des Service oder der darin enthaltenen Daten nicht zu beeinträchtigen oder zu stören.
Für die ordnungsgemässe Übertragung der Services ist eine Hochgeschwindigkeits-Internetverbindung erforderlich. Der Kunde ist für die Netzwerkverbindungen verantwortlich, die das Netzwerk des Kunden mit dem Service verbinden, einschliesslich der von SuperOffice unterstützten "Browser"-Software. Diese Infrastruktur sollte "HTTP over Transport Layer Security (TLS)" unterstützen. SuperOffice übernimmt keine Verantwortung für die Zuverlässigkeit oder Leistung der in diesem Abschnitt beschriebenen Verbindungen.
Im Falle eines Verstosses gegen diese Bedingungen ist SuperOffice berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Zugang des Kunden zum Service zu sperren. Solche Handlungen von SuperOffice entbinden den Kunden nicht von der Zahlungsverpflichtung für die gesamte aktuelle Vertragslaufzeit.
4.2 Öffentliche Dienstleistungen
Wenn der Kunde einen Dienst zum Versenden elektronischer Nachrichten (z.B. Mailings) oder zum Erstellen und Hosten von Inhalten auf öffentlich zugänglichen Websites abonniert, unterliegt diese Nutzung der SuperOffice Public Facing Services Policy (verfügbar im SuperOffice Trust Center). Der Kunde ist auch allein verantwortlich für die Einhaltung der geltenden Gesetze bei der Verwendung von Cookies oder anderen Tracking-Technologien im Zusammenhang mit diesen Diensten.
Wenn SuperOffice von einem Dritten aufgefordert wird, Inhalte zu entfernen, oder Informationen erhält, dass vom Kunden bereitgestellte Inhalte gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstossen, kann SuperOffice den Kunden benachrichtigen, der diese Inhalte unverzüglich entfernen muss.
4.3 Dritt-Leistungen
Der Kunde kann Dritt-Leistungen (Anwendungen) in den Service integrieren. Jede Übernahme oder Entwicklung solcher Anwendungen durch den Kunden und jeder Datenaustausch zwischen dem Kunden und Dritten erfolgt ausschliesslich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter. SuperOffice garantiert oder unterstützt keine Dritt-Leistungen, unabhängig davon, ob diese von SuperOffice "zertifiziert" sind oder nicht, es sei denn, in einem Bestellformular wird ausdrücklich etwas anderes angegeben.
Wenn SuperOffice Informationen erhält, dass eine Dritt-Leistung gegen die SuperOffice Public Facing Service Policy, die App Store Terms of Use, geltendes Recht oder Rechte Dritter verstösst, wird SuperOffice den Kunden benachrichtigen, der diese Dritt-Leistung umgehend deaktivieren oder ändern muss, um den möglichen Verstoss zu beheben. Wenn der Kunde nicht die erforderlichen Massnahmen in Übereinstimmung mit dem oben Gesagten ergreift, kann SuperOffice die entsprechenden Inhalte, Dienste und/oder Dritt-Leistungen deaktivieren, bis der mögliche Verstoss behoben ist.
Kundendaten
Wenn der Kunde sich dafür entscheidet, eine Dritt-Leistung mit dem Service zu nutzen, erteilt er SuperOffice die Erlaubnis, dem Drittanbieter und seinem Provider Zugang zu den Kundendaten zu gewähren, die für die Interaktion der Dritt-Leistung mit dem Service erforderlich sind. SuperOffice ist nicht verantwortlich für die Offenlegung, Änderung oder Löschung von Kundendaten, die sich aus dem Zugriff eines solchen Drittanbieters oder seines Providers ergeben. Datenschutzvereinbarungen müssen zwischen dem Kunden und diesen Drittanbietern abgeschlossen werden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Nutzer über jede Weitergabe ihrer persönlichen Daten an einen Anbieter von DrittLeistungen zu informieren.
SuperOffice Expander Dienstleistungen
Expander Dienstleistungen enthalten Funktionen und Tools, die für die Interaktion mit Dritt-Leistungen entwickelt wurden (z.B. APIs, Plugins, CRM-Skripte usw.). Um diese Funktionen nutzen zu können, muss der Kunde möglicherweise eine separate Lizenz von SuperOffice erwerben und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Expander Dienstleistungen unterzeichnen. SuperOffice kann die fortgesetzte Verfügbarkeit solcher Servicefunktionen nicht garantieren und kann diese ändern oder einstellen, wenn der Anbieter einer Dritt-Leistung aufhört, die Dritt-Leistung in einer für SuperOffice akzeptablen Weise für die Interaktion mit den entsprechenden Servicefunktionen zur Verfügung zu stellen.
5. Service-Verfügbarkeit
Die Service-Verfügbarkeit liegt bei 99,8% im Monat. Der Prozentsatz der monatlichen Verfügbarkeit ist definiert als die Gesamtzahl der Minuten in einem bestimmten Kalendermonat abzüglich der Gesamtzahl der Minuten der Nichtverfügbarkeit des Service im gleichen Zeitraum, dividiert durch die Gesamtzahl der Minuten in diesem Zeitraum multipliziert mit Hundert. Service-Nichtverfügbarkeit ist definiert als ein Zeitraum, in dem der Kunde nicht in der Lage ist, Daten zu lesen oder zu schreiben, für die er eine entsprechende Berechtigung hat.
Gewisse Massnahmen zur Wartung des Service können zu Unterbrüchen im Betrieb des Service führen und sind nicht in der oben definierten Service-Nichtverfügbarkeit enthalten. Soweit dies möglich ist, wird der Kunde über derartige Wartungsmassnahmen rechtzeitig informiert. Diese Wartungsmassnahmen werden vorzugsweise ausserhalb der normalen Geschäftszeiten und so durchgeführt, dass der Service so wenig wie möglich gestört wird. Die Wartung kann jedoch mit nur kurzfristiger oder auch ohne Vorankündigung durchgeführt werden und kann während der Bürozeiten erfolgen, wenn dies notwendig ist, um Fehler im Service zu beheben oder Fehler im Service zu vermeiden. Die Verfügbarkeit des Service ist abhängig von der Nutzung des Internets, die Einschränkungen, Verzögerungen und anderen Problemen ausserhalb der Kontrolle von SuperOffice unterliegen kann. Verspätungen, Lieferausfälle oder Nichtverfügbarkeit, die sich aus solchen Problemen ergeben, sind nicht in der oben definierten Service-Nichtverfügbarkeit enthalten.
Ist der Service für weniger als 99,8% während eines Kalendermonats verfügbar und ist dies auf einen Fehler in der Umgebung, Ausstattung oder Software von SuperOffice zurückzuführen, kann der Kunde eine anteilige Reduzierung der für den betreffenden Kalendermonat berechneten Abonnementgebühr verlangen. Andere Situationen, z.B. Nichtverfügbarkeit durch Kommunikationseinrichtungen, externe Faktoren oder die Ausstattung oder Software des Kunden, berechtigen den Kunden nicht zur Minderung der Abonnementgebühr.
Um einen Anspruch geltend machen zu können, muss der Kunde SuperOffice benachrichtigen, wenn der Service nicht verfügbar ist, indem er innerhalb von 5 Werktagen nach einem Vorfall eine neue Supportanfrage an unser Support-Center sendet. Der Kunde muss alle relevanten Informationen über den Vorfall zur Verfügung stellen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf, eine detaillierte Beschreibung, die Anzahl der betroffenen Nutzer und den Standort dieser Nutzer sowie alle Versuche des Kunden, den Vorfall zu beheben. Die Berechnung der Nichtverfügbarkeit beginnt, nachdem der Kunde SuperOffice darüber informiert hat oder SuperOffice anderweitig von der Nichtverfügbarkeit Kenntnis erlangt hat. SuperOffice wird sich nach besten Kräften bemühen und die verfügbaren Informationen nutzen, um einen Anspruch zu validieren und nach Treu und Glauben zu beurteilen, ob der Anspruch berechtigt ist. SuperOffice wird sich nach besten Kräften bemühen, einen Anspruch innerhalb von 30 Tagen zu bearbeiten.
6. Unterstützungsleistungen
Der Kunde erhält Zugang zur SuperOffice Kunden-Community, in der Ressourcen für Ausbildung, Hilfe, häufig gestellte Fragen, Schulung und Inspiration zur Verfügung stehen. Ein Forum zur Kommunikation mit allen Anwendern von SuperOffice CRM ist ebenfalls verfügbar.
Die Unterstützungsleistungen umfassen auch die Online-Einreichung von Fällen – über den CRM-Online-Service oder über die SuperOffice Kunden-Community. Unser Support-Team arbeitet von Montag bis Freitag während der normalen Geschäftszeiten (8 Stunden pro Tag / 5 Tage pro Woche, MEZ +1), ausser an Feiertagen.
Die Unterstützungsleistungen umfassen das Bemühen von SuperOffice nach besten Kräften, Softwareproblemen auf der Grundlage einer detaillierten Beschreibung des Problems durch den Kunden zu lösen. Eine Lösung kann nicht garantiert werden.
Die Unterstützungsleistungen werden gemäss den folgenden Richtlinien erbracht:
- Kunden mit mehr als fünf Nutzern müssen einen Supportkontakt benennen, der dann als Kontaktstelle des Kunden bei SuperOffice fungiert.
- Der Kunde wird sein Bestes tun und sein bestqualifiziertes Personal einsetzen, um die Ursache des Problems zu finden und dem Supportpersonal detaillierte Informationen zur Verfügung zu stellen.
- Fälle, die nicht den oben genannten Bedingungen entsprechen, werden zu den jeweils gültigen SuperOffice Stundensätzen in Rechnung gestellt. Die Genehmigung einer solchen Rechnungsstellung sollte im Voraus erfolgen.
Die Unterstützungsleistungen decken den Service nur ab, wenn der Service in einer von SuperOffice empfohlenen Weise genutzt wird. Die Unterstützungsleistungen erstrecken sich nicht auf andere Anwendungen, Konfigurationen, Integrationen, Betriebssysteme und ähnliches. Gleiches gilt für Hardware, interne Netzwerke, Internetverbindungen oder Peripheriegeräte des Kunden, die vom Service unabhängig sind.
Die Unterstützungsleistungen erstrecken sich nicht auf Reparaturen oder die Wiederherstellung des Inhalts der Datenbanken oder auf vom Kunden verursachte Probleme.
SuperOffice behält sich das Recht vor, eine Schulung oder Beratung zu empfehlen, wenn die Unterstützungsleistungen den Charakter einer allgemeinen Schulung annehmen. SuperOffice behält sich ebenfalls das Recht vor, dem Kunden Spezifikationen möglicher Lösungen zuzusenden, die der Kunde zu implementieren versuchen muss, um das betreffende Problem zu lösen.
Die Unterstützungsleistungen beinhalten keinerlei Beratungsleistungen. Der Kunde kann zusätzlich zu den vertragsgemässen Unterstützungsleistungen Beratungsleistungen beziehen. Diese zusätzliche Beratung wird nach Aufwand zu den jeweils gültigen Preisen von SuperOffice zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen über das SuperOffice-Angebot von Unterstützungsleistungen und andere Programme, die Ihren Erfolg mit CRM ermöglichen, finden Sie in unserer Kunden-Community oder kontaktieren Sie uns.
7. Vertragsverletzung und Haftungsbeschränkung
7.1 Vertragsverletzung
Eine Vertragsverletzung liegt vor, wenn eine der Parteien ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt. Es gilt nicht als Vertragsverletzung durch SuperOffice, wenn der Service aufgrund von Fehlern nicht verfügbar ist oder eine eingeschränkte Funktionalität aufweist oder der Kunde eine schlechte Reaktionszeit erreicht, in den folgenden Fällen: i) aufgrund von Umständen, die ausserhalb der Kontrolle von SuperOffice liegen, oder ii) aufgrund von Umständen, die mit dem Service zusammenhängen, wenn SuperOffice den Fehler korrigiert oder angemessene Anstrengungen zur Behebung unternommen hat. Die Verpflichtung von SuperOffice, den Fehler zu beheben, erstreckt sich nur auf das, was unter den gegebenen Umständen angemessen ist.
SuperOffice gibt keine Garantie oder Zusage, dass die Funktionalität der Software die individuellen Anforderungen, Erwartungen oder Bedürfnisse des Kunden abdeckt. SuperOffice garantiert und verspricht nicht, dass während des Betriebs des Service keine Unterbrechungen oder Fehler auftreten.
Der Kunde erkennt an, dass von Zeit zu Zeit Fehler auftreten können und verzichtet auf den Anspruch auf Entschädigung oder auf Minderung für auftretende Fehler, ausgenommen unter den in Ziff. 6 genannten Bedingungen.
7.2 Haftung
Soweit gesetzlich zulässig ist jede Haftung von SuperOffice für indirekte Schäden, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf, entgangenen Gewinn, Schäden wegen einer verzögerten Betriebsaufnahme oder wegen Betriebsunterbrüchen, Verlust oder Beeinträchtigung von Goodwill oder Ansprüche Dritter. SuperOffice ist für Fehler in der Software nur verantwortlich, wenn SuperOffice keinen Versuch unternimmt, die Fehler zu beheben, für welche SuperOffice bestätigt hat, dass sie die Behebung versuchen wird. Es besteht keine Garantie, dass Fehler zufriedenstellend behoben werden. Soweit gesetzlich zulässig ist jede Haftung von SuperOffice beschränkt auf nachgewiesene direkte Schäden und summenmässig limitiert auf die Entschädigung, welche der Kunde in der aktuellen Vertragslaufzeit schuldet. Soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich anders vereinbart, besteht keine Haftung für Fehler in der Software oder im Service.
8. Rechtsmängel
Wird von einem Dritten behauptet, dass der Service Urheber-, Titel- oder gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt, wird SuperOffice auf eigene Kosten sich und die Interessen des Kunden verteidigen. Dies gilt jedoch nur insoweit, als der Kunde SuperOffice unverzüglich benachrichtigt, sobald er von solchen Ansprüchen Kenntnis erlangt, dass SuperOffice die volle Kontrolle über den Fall erlangt und dass der Kunde mit SuperOffice bei den Verhandlungen und möglichen Gerichtsverfahren zusammenarbeitet. SuperOffice übernimmt in diesem Fall die Prozesskosten und die Entschädigung des Kunden. Vorbehältlich der Haftung für Schadenersatz aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen bestehen gegenüber SuperOffice im Zusammenhang mit Rechtsmängeln keine über die in dieser Ziffer 8 genannten hinausgehende Ansprüche.
9. Verarbeitung personenbezogener Daten
SuperOffice verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden für die Zwecke des Vertrages. Die Parteien schliessen einen separaten Datenverarbeitungsvertrag (DPA) ab, in dem der Kunde der für die Verarbeitung Verantwortliche und SuperOffice der Auftragsverarbeiter ist.
Um auf den Service zugreifen zu können, muss der Kunde SuperOffice bestimmte Daten zur Verfügung stellen, einschliesslich des korrekten Namens, der Kontaktdaten und der E-Mail-Adresse der Nutzer. Diese Informationen werden für die sichere Authentifizierung und den Zugriff auf den Service sowie für den individuelle Unterstützung und Leistungserbringung verwendet. Darüber hinaus ermöglicht der Kunde SuperOffice den Zugriff auf Nutzerstatistiken, um den Service zu verbessern und zu optimieren. Die Nutzerstatistik enthält keine personenbezogenen Daten, alle Daten sind anonymisiert. Die SuperOffice Datenschutzerklärung ist im SuperOffice Trust Center verfügbar.
Darüber hinaus beachtet SuperOffice die einschlägigen Bestimmungen zum Datenschutz und zur Informationssicherheit der EU-Verordnung 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr.
10. Verarbeitung von Finanzinformationen
Falls der Kunde ein Finanzinstitut ist, das besonderen Regeln und Vorschriften unterliegt, werden diese in einem Anhang zum Datenverarbeitungsvertrag zwischen den Parteien geregelt.
11. Vertraulichkeit
SuperOffice stellt sicher, dass jeder, der im Auftrag von SuperOffice Informationen über den Kunden und dessen Geschäfte, Beziehungen und sonstige Daten erhält, die als vertrauliche Informationen gekennzeichnet sind, verpflichtet ist, diese Informationen nicht ohne Zustimmung des Kunden Dritten zugänglich zu machen. Dies gilt entsprechend für den Kunden. Der Kunde wird auch dafür sorgen, dass jeder, der im Namen des Kunden handelt, alle anderen Informationen, die SuperOffice dem Kunden zur Verfügung stellt, oder Informationen, die dem Kunden bekannt werden, schützt und vertraulich behandelt, soweit der Kunde erkennt oder hätte erkennen müssen, dass die Informationen vertrauliche Informationen von SuperOffice sind. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung von Informationen bleibt auch nach Ablauf dieses Vertrages bestehen.
12. Gebühren und Zahlung
12.1 Abonnementgebühren
Die monatlichen Abonnementgebühren für den Zugang zum Service sind auf dem Erstbestellformular angegeben. Der Preis wird auf der Grundlage der Gesamtzahl der Nutzer in jedem Nutzerplan berechnet, der zu einem bestimmten Zeitpunkt gültig ist. Bestellt der Kunde den Zugang für weitere Nutzer und Nutzerpläne, vgl. unten Ziffer 12.4, ist der Preis pro Nutzer der jeweils aktuelle offizielle Preis von SuperOffice oder ggf. der vereinbarte Preis. Dem Kunden werden die zusätzlichen Nutzer gemäss den Nutzerplänen für den Zeitraum von der Auftragsbestätigung durch SuperOffice bis zum Ende des aktuellen Rechnungsintervalls in Rechnung gestellt. Für spätere Rechnungsintervalle werden bei der Berechnung der Abonnementgebühr zusätzliche Nutzer in die Gesamtzahl der Nutzer pro Nutzerplan einbezogen.
Die Rechnungsstellung erfolgt pro Rechnungsintervall im Voraus. Die Rechnung umfasst einen Zeitraum entsprechend dem vereinbarten Rechnungsintervall. Das erste Rechnungsintervall wird ab dem vereinbarten Vertragsdatum berechnet.
Der Kunde kann das Rechnungsintervall ändern. Die Änderung wird ab dem nächsten Rechnungsintervall wirksam. Preise und Abonnementgebühren werden gemäss der offiziellen Preisliste von SuperOffice angepasst.
Dieser Vertrag wird mit unbefristeter Laufzeit geschlossen und bleibt bis zur Kündigung durch eine der Parteien gemäss den Bestimmungen in Ziffer 13 in Kraft.
Der Kunde akzeptiert, dass alle Rechnungen und Mahnungen elektronisch übermittelt werden. Wenn SuperOffice keine Möglichkeit gegeben wird, das Dokument per E-Mail oder E-Rechnung zu versenden, ist SuperOffice gemäss der lokalen Gesetzgebung verpflichtet, das Dokument per Post zu versenden. In diesen Fällen berechnet SuperOffice pro Dokument eine Gebühr.
12.2 Nutzungsbeschränkungen
Im Service sind einige Ressourcen/Features auf einen bestimmten Nutzungsgrad beschränkt. Diese Ressourcen/Features und die für diese geltenden Nutzungsbeschränkungen sind in der offiziellen Preisliste angegeben (z.B. Grösse des Speicherplatzes, Anzahl der Mailings etc.). Darüber hinausgehende Nutzungen werden nach dem Prinzip Zahlung-nach-Aufwand als "Gemessener Dienst" zusätzlich zum Preis der Nutzer/Nutzerpläne abgerechnet und in der nächsten Rechnung hinzugerechnet. Die tatsächliche und aktuelle Nutzung der Gemessenen Dienste ist für die Administratoren des Kunden im Modul Service Administration verfügbar.
12.3 Zusätzliche Dienstleistungen
Vergütungen für sonstige Leistungen, wie z.B. genehmigte Beratungshonorare, werden nach Erbringung der jeweiligen Leistung zu den vereinbarten Preisen in Rechnung gestellt.
12.4 Änderung der Anzahl Nutzer
Der Kunde kann den Vertrag jederzeit auf weitere Nutzer erweitern. Der Bestellung wird von der Person erteilt, die befugt ist, den Kunden zu verpflichten. Die Bestellung ist für den Kunden verbindlich und wird mit der Auftragsbestätigung durch SuperOffice Vertragsbestandteil. Die Bestellung wird ausgeführt, nachdem SuperOffice den Auftrag bestätigt hat. Danach ist die Bestellung Teil dieses Vertrages.
Der Kunde kann die Anzahl der Nutzer pro Nutzerplan für den Service reduzieren. Die Reduzierung der Anzahl der unter diesen Vertrag fallenden Nutzer bedarf der Schriftform. Kürzungen werden ab dem Ende des aktuellen Rechnungsintervalls wirksam, unter der Voraussetzung, dass eine schriftliche (inkl. E-Mail) Mitteilung über die Kürzung mindestens 30 Tage vor dem Ende des laufenden Rechnungsintervalls gesendet und empfangen wird. Erfolgt die Kündigung nicht gemäss dieser Bestimmung, wird die Abonnementgebühr erst in dem darauffolgenden Rechnungsintervall, in dem die Ankündigungsfrist von 30 Tagen erfüllt ist, reduziert. Eine Herabstufung des Kunden Service Plans (zu einem Nutzerplan mit weniger Funktionalität) kann zum Verlust von Inhalten, Funktionen oder Kapazitäten des Service führen, die dem Kunden unter dem Kundenkonto zur Verfügung stehen, und SuperOffice übernimmt keine Haftung für einen solchen Verlust.
13. Beendigung des Vertrages
Jede Partei kann den Vertrag kündigen. Die Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftform und wird mit Ablauf der laufenden Vertragslaufzeit wirksam. Kündigt der Kunde vor Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit, so hat er dennoch für die gesamte Vertragslaufzeit zu zahlen. Eine Kündigung ist der Gegenpartei mindestens 30 Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Briefform (exkl. E-Mail) zu übermitteln. Die Kündigung führt zu keiner Rückerstattung der Vergütung und bedeutet lediglich, dass der Vertrag nicht um eine weitere Vertragslaufzeit verlängert wird.
Wird die Kündigung nicht gemäss den Bestimmungen des ersten Absatzes ausgesprochen, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein neues Rechnungsintervall.
Wenn der Kunde mit Zahlungen in Verzug gerät oder anderweitig seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt, ist SuperOffice nach Verstreichen einer angemessenen, dem Kunden gesetzten Frist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
SuperOffice hat das Recht, das Nutzer-Login zu sperren, wenn ausstehende Zahlungen nach Benachrichtigung und Verstreichen einer angemessenen, dem Kunden durch SuperOffice gesetzten Frist weiterhin offen bleiben.
Übertragung von Daten
Der Kunde hat die Möglichkeit, eine Kopie seiner im Service verarbeiteten Daten zu erhalten und muss diese mindestens 3 Werktage vorher bei SuperOffice anfordern. Nach Beendigung des Vertrages wird der Hauptnutzer (der Administrator) des Kunden auf eine Website geleitet, auf der Dokumente in einer.zip-Datei und die Datenbank in einer .bak-Datei heruntergeladen werden können. Nach Ablauf von 30 Tagen nach der Vertragsbeendigung werden alle Daten des Kunden von den Servern und Einrichtungen von SuperOffice entfernt, es sei denn, SuperOffice ist aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften zur Aufbewahrung von Daten verpflichtet.
SuperOffice kann den Kunden bei der Konvertierung von Daten in ein anderes vom Kunden vorgegebenes Format unterstützen. SuperOffice berechnet die durch die Bereitstellung und Konvertierung der Daten entstandene Zeit nach den für diese Unterstützung geltenden Tarifen. Diese Unterstützung setzt voraus, dass alle ausstehenden Zahlungen vom Kunden beglichen sind.
14. Übertragung von Rechten
SuperOffice kann ihre Rechte und/oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise übertragen, solange dies die Erfüllung des Vertrages nicht behindert. Dies sollte nach Möglichkeit mit einer Frist von 30 Tagen angekündigt werden. Der Kunde kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht ohne die schriftliche (inkl. E-Mail) Zustimmung von SuperOffice übertragen. Eine solche Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.
SuperOffice kann ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag ganz oder teilweise von einem Dritten erfüllen lassen, und SuperOffice kann Unterlieferanten einsetzen. SuperOffice bleibt für den Service gegenüber dem Kunden auch bei Verwendung solcher Dritter und Unterlieferanten voll verantwortlich.
15. Kunden- und Anwenderkommunikation
Der Kunde ist verpflichtet, SuperOffice die Kontaktdaten, einschliesslich des vollständigen Namens, der E-Mail-Adresse und des Mobiltelefons, über die für die Systemadministration, die Sicherheit und die Verträge zuständigen Hauptansprechpartner mitzuteilen. SuperOffice speichert die Kontaktdaten aller Nutzer des Service. Siehe Ziffer 9 dieses Vertrages, die Datenschutzerklärung von SuperOffice und die Vereinbarung über die Datenverarbeitung für weitere Einzelheiten.
Alle Änderungen der Kontaktdaten des Kunden, einschliesslich Adressänderungen und Änderungen der Kontaktperson des Kunden mit der Befugnis, den Kunden zu verpflichten, sind SuperOffice schriftlich (inkl. E-Mail) mitzuteilen. Der Kunde verpflichtet sich, jederzeit korrekte Angaben über die Identität der Nutzer zu machen und korrekte und rechtmässige E-Mail-Adressen anzugeben.
Der Kunde stimmt zu, dass SuperOffice dem Kunden und den Nutzern von Zeit zu Zeit relevante und/oder wichtige Informationen über den Service zukommen lassen kann, es sei denn, der Kunde bittet ausdrücklich darum, diese Informationen nicht zu erhalten. Da es sich bei beim Service um einen zentralisierten Online-Softwaredienst handelt, kann es von Zeit zu Zeit erforderlich sein, allen Kunden und Nutzern wichtige Informationen oder Benachrichtigungen im Zusammenhang mit dem Betrieb des Service zu senden. Solche Informationen und Benachrichtigungen können an alle Nutzer gesendet werden, unabhängig von deren Abonnementspräferenzen und -zustimmungen.
16. Änderungen der Nutzungsbedingungen
SuperOffice behält sich das Recht vor, die Bedingungen dieses Vertrages mit einer Frist von 4 Monaten zu ändern; die Änderung wird wirksam, wenn der Kunde ihr innerhalb der genannten Frist nicht widerspricht. Alle Kunden werden über beabsichtigte Änderungen per E-Mail informiert.
17. Geistiges Eigentum und Dateneigentum
SuperOffice gewährleistet, dass SuperOffice der alleinige Inhaber aller Rechte des Geistigen Eigentums ist, die für die Erbringung des Service an ihre Kunden erforderlich sind. SuperOffice gewährleistet, dass die SuperOffice-Software jederzeit den geltenden Gesetzen und Vorschriften entspricht, wie z.B. den Gesetzen zu Wettbewerb, Steuern, Korruption und Buchführung, und dass SuperOffice über alle erforderlichen behördlichen Lizenzen, Genehmigungen und Berechtigungen zur Erbringung des Service verfügt.
Der Kunde ist Eigentümer der Kundendaten. SuperOffice erwirbt weder Rechte noch Ansprüche, weder ganz noch teilweise an den Kundendaten und SuperOffice wird die Kundendaten nicht für andere Zwecke verwenden, als dies für die Bereitstellung der SaaS-Dienste in Übereinstimmung mit diesem Vertrag unbedingt erforderlich ist.
18. Streitigkeiten
Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien richten sich in ihrer Gesamtheit nach dem gemäss nachfolgend Ziffer 19 anwendbaren nationalen Recht. Entsteht im Zusammenhang mit der Anwendung oder Auslegung dieses Vertrages eine Streitigkeit, versuchen die Parteien, die Streitigkeit durch einvernehmliche Verhandlungen beizulegen. Wenn die Streitigkeit nicht auf diese Weise beigelegt werden kann, sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der SuperOffice-Gesellschaft zuständig, mit welcher Sie gemäss nachfolgender Ziffer 19 den Vertrag abgeschlossen haben.
19. Mit wem der Kunde Verträge abschliesst
Wenn Sie domiziliert sind in: |
Der Kunde ist Vertragspartner von: | Mitteilungen sind zu richten an: | Das anwendbare Recht ist: |
Der ausschliessliche Gerichtsstand ist: |
Dänemark | SuperOffice Danmark A/S | Islands Brygge 41, 3.sal, 2300 København, Dänemark | Dänish | Copenhagen, Dänemark |
Finnland und Schweden | SuperOffice Sweden AB | Sveavägen 159, 113 46 Stockholm, Schweden | Schwedisch | Stockholm, Schweden |
Norwegen | SuperOffice Norge AS | Wergelandsveien 27, 0167 Oslo, Norwegen | Norwegisch | Oslo, Norwegen |
Deutchland | SuperOffice GmbH | Phoenixseestrasse 17, 44263 Dortmund, Deutchland | Deutch | Dortmund, Deutchland |
Grossbritannien und Irland | SuperOffice Norge AS | Wergelandsveien 27, 0167 Oslo, Norwegen | Grossbritannien | Milton Keynes, Grossbritannien |
Schweiz | SuperOffice AG | Uferstrasse 90, 4057 Basel, Schweiz | Schweizerisch | Basel, Schweiz |
Niederlande, Belgien und Luxemburg | SuperOffice Benelux B.V. | Emmasingel 29.41, 5611 AZ, Niederlande | Niederländisch | Oost-Brabant, locatie Eindhoven, Niederlande |