Geschäftsbedingungen
Dieser Vertrag gilt ab dem 01.05.2023. Sie finden hier die vorherige Version.
Inhalt
2. Geltungsbereich des Vertrags
6. Meetings und Kommunikationsform
7. Vertragslaufzeit, Kündigung
8. Kosten, Geschäftsbedingungen
13. Vertragsverletzung - Haftung
14. Datenschutz und Vertraulichkeit
15. Streitfälle und andwendbares Recht
1. Definitionen
Dienstleistung | Ein bestimmtes Projekt, das zwischen dem Kunden und SuperOffice vereinbart wurde, wie in einem von den Parteien unterzeichneten Dienstleistungsvertrag näher beschrieben. |
Dienstleistungsvertrag | Ein Vertrag, in dem die Geschäftsbedingungen für eine bestimmte Dienstleistung beschrieben sind. |
Ad-hoc-Leistungen | Vom Kunden gelegentlich ad hoc angeforderte Leistungen, die für die Erbringung im Rahmen eines bestimmten Dienstleistungsvertrags als ungeeignet erachtet werden. |
Leistungsbeschreibung | Ein Dokument, in dem die funktionsbezogenen und nicht funktionsbezogenen Merkmale der Leistungen, die Schnittstellen und die rechtlichen und technischen Einschränkungen oder Regeln für ihre Nutzung beschrieben sind. |
Vertrauliche Informationen | Hat die in Artikel 14 festgelegte Bedeutung. |
Beratungsleistungen | Leistungen, die von SuperOffice vor, während und nach der Implementierung von SuperOffice-Softwaremodulen zu erbringen sind, z. B.: - Workshops zu Mehrwert, KPIs, Design - Spezifikationen für die Prozessgestaltung - Konfiguration der Kundenlösung - Anpassung der Kundenlösung - Integration mit anderen Systemen und Applikationen des Kunden (bdpw. Integration mit ERP-System) - Datenmigration - Schulungen |
Rahmenvertrag | Dieser Rahmenvertrag mit Anhängen, der die Geschäftsbedingungen für den Abruf der Beratungsleistungen von SuperOffice durch den Kunden regelt, wie hier näher dargelegt. |
DSGVO | Verordnung 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr. |
Governance-Modell | Zusammenarbeit zwischen SuperOffice und dem Kunden, wie in Artikel 6 näher beschrieben. |
Partei | Kunden und SuperOffice werden als Partei bezeichnet. |
MSA | SuperOffice CRM Online Master Subscription Agreement (SuperOffice CRM Online-Rahmenabonnementvertrag) https://www.superoffice.de/datenschutz/vereinbarungen/msa/ |
2. Geltungsbereich des Vertrags
SuperOffice bietet vor, während und nach der Implementierung von SuperOffice CRM-Softwaremodulen Beratungsleistungen an. Dieser Rahmenvertrag beschreibt die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die von SuperOffice erbrachten Beratungsleistungen. Dieser Vertrag tritt ab dem Datum der Annahme oder ab dem Datum in Kraft, an dem der Kunde Ad-hoc-Beratungsleistungen erhält (je nach Fall). Die Annahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde einen Dienstleistungsvertrag unterzeichnet.
Bestimmte, vom Kunden gelegentlich angeforderte Leistungen werden in separaten mit dem Kunden vereinbarten und von diesem unterzeichneten.
Dienstleistungsverträgen beschrieben und hier beigefügt.
Der Rahmenvertrag regelt auch Ad-hoc-Leistungen, für die ein Dienstleistungsvertrag als unnötig erachtet wird.
3. Pflichten von SuperOffice
SuperOffice erbringt die Leistung gemäss dem Geltungsbereich, den Bestimmungen und dem unverbindlichen Projektplan, wie im anwendbaren Dienstleistungsvertrag beschrieben.
SuperOffice erbringt gelegentlich auch Ad-hoc-Leistungen, die vom Kunden gemäss dem in Artikel 4 beschriebenen Verfahren angefordert werden.
SuperOffice erbringt die Beratungsleistungen gemäss allgemein anerkannten Branchenstandards und unternimmt wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen, diese gemäss den Geschäftsbedingungen der Dienstleistungsverträge zu erfüllen. SuperOffice verpflichtet sich, die Leistungen mit angemessener Sachkenntnis und Sorgfalt auszuführen, aber SuperOffice garantiert nicht, dass die Nutzung der Leistungen durch den Kunden ununterbrochen oder fehlerfrei ist.
SuperOffice haftet nicht für Verzögerungen, Ausfälle bei der Leistungserbringung oder andere Verluste oder Schäden, die sich aus der Nutzung der Leistungen oder der Übertragung von Daten ergeben.
SuperOffice kooperiert nach den Grundsätzen von Treu und Glauben mit dem Kunden und nimmt die Interessen des Kunden wahr.
Anfragen des Kunden werden ohne unangemessene Verzögerung beantwortet.
SuperOffice informiert ohne unangemessene Verzögerung über Umstände, von denen SuperOffice weiss oder wissen sollte, dass sie für die Erbringung der Leistung von Bedeutung sein könnten, einschließlich aller erwarteten Verzögerungen.
4. Ad-hoc-Leistungen
Der Kunde kann von SuperOffice ohne einen formellen Dienstleistungsvertrag kostenpflichtig Ad-hoc-Unterstützung anfordern.
In der Regel gilt folgendes Verfahren:
- Ein benannter, verantwortlicher Vertreter des Kunden nimmt Kontakt mit dem zuständigen Account Manager auf, um die benötigte Unterstützung zu erläutern.
- Die für den Kundenvertrag verantwortliche Person legt einen Kostenvoranschlag und einen Zeitplan für die Bereitstellung der Unterstützung vor.
- Der für den Vertrag verantwortliche Vertreter des Kunden bestätigt per E-Mail.
- SuperOffice stellt die Unterstützung bereit.
Ad-hoc-Leistungen werden gemäss den in Artikel 9 beschriebenen Geschäftsbedingungen in Rechnung gestellt.
5. Pflichten des Kunden
Der Kunde trägt nach den Grundsätzen von Treu und Glauben zur Erbringung der Leistung bei. Der Kunde erfüllt seine Pflichten gemäss dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag. Verspätete oder schlechte Leistungserbringung durch den Kunden kann zu Verzögerungen und Kosten im Projekt führen, für die SuperOffice nicht haftbar gemacht werden kann.
Der Kunde stellt auf Verlangen von SuperOffice korrekte Informationen rechtzeitig zur Verfügung.
Anfragen von SuperOffice werden ohne unangemessene Verzögerung beantwortet.
Der Kunde informiert ohne unangemessene Verzögerung über Umstände, von denen der Kunde weiss oder wissen sollte, dass sie für die Erbringung der Leistung von Bedeutung sein könnten, einschließlich aller erwarteten Verzögerungen.
Der Kunde zahlt alle Gebühren rechtzeitig an SuperOffice, wie im entsprechenden Dienstleistungsvertrag beschrieben.
6. Meetings und Kommunikationsform
Die Parteien können während der Laufzeit dieses Rahmenvertrags das standardmässige Governance-Modell von SuperOffice verwenden oder sich auf ein alternatives Governance-Modell einigen.
Jede Partei kann, wenn sie es für erforderlich hält, ein Meeting mit der anderen Partei einberufen, um das Vertragsverhältnis und die Abwicklung des Vertragsverhältnisses zu erörtern. Ein solches Meeting kann mit einer Frist von mindestens drei (3) Werktagen einberufen werden.
Sämtliche Mitteilungen, Forderungen oder sonstige Kommunikation im Zusammenhang mit dem Vertrag sind per E-Mail einzureichen, es sei denn, die Parteien haben in bestimmten Dienstleistungsverträgen ein anderes Verfahren vereinbart.
7. Vertragslaufzeit, Kündigung
Dieser Rahmenvertrag gilt ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien und bis zu seiner Kündigung durch eine Vertragspartei. Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage, und die Kündigung gegenüber der anderen Partei bedarf der Schriftform. Jeder laufende Dienstleistungsvertrag wird zu den hier beschriebenen Geschäftsbedingungen fortgesetzt, bis die vereinbarten Beratungsleistungen erbracht und bezahlt wurden. Artikel 9 und 10 bleiben auch nach Beendigung des Vertrages in Kraft.
Wenn eine Partei erheblich gegen den Vertrag verstösst, zahlungsunfähig wird, einen Insolvenzantrag stellt oder ein solcher gegen sie gestellt wird, kann die andere Partei diesen Rahmenvertrag fristlos und mit sofortiger Wirkung kündigen.
8. Kosten, Geschäftsbedingungen
Der Kunde zahlt SuperOffice die in den jeweiligen Dienstleistungsverträgen festgelegten Gebühren.
SuperOffice kann die Preise für Beratungsleistungen anpassen. Jede Anpassung für laufende Dienstleistungsverträge wird der Kontaktperson des Kunden spätestens 90 Tage vor Inkrafttreten der Anpassung per E-Mail mitgeteilt. Solche Anpassungen treten mit Beginn der Zahlungsfrist nach einer solchen Mitteilung in Kraft.
Dienstleistungsverträge können entweder auf Zeit- und Materialbasis oder auf Festpreisbasis vergütet werden. Dies wird im jeweiligen Dienstleistungsvertrag vereinbart. Dienstleistungsverträge können für einmalig erbrachte Leistungen oder für wiederkehrende Leistungen verwendet werden, die fortlaufend ausgeführt und automatisch verlängert werden.
Wenn ein bestimmter Dienstleistungsvertrag auf einem Festpreis basiert oder wenn SuperOffice einen Kostenvoranschlag für ein nach Zeit- und Materialaufwand abzurechnendes Projekt vorgelegt hat, basiert dies auf bestimmten Annahmen, die im jeweiligen Dienstleistungsvertrag enthalten sind. Wenn sich Annahmen, über die SuperOffice keine Kontrolle hat, ändern, ist SuperOffice berechtigt, den Festpreis neu zu schätzen und/oder den Kostenvoranschlag neu zu berechnen, um die Auswirkungen solcher geänderten Annahmen widerzuspiegeln.
9. Rechnungsstellung
Alle Gebühren und Auslagen werden zu den im jeweiligen Dienstleistungsvertrag festgelegten Zeitpunkten in Rechnung gestellt. Auf Zeit- und Materialaufwand basierende Gebühren werden monatlich nachträglich in Rechnung gestellt, sofern in einem bestimmten Dienstleistungsvertrag nicht anders vereinbart. Der Rechnungsbetrag umfasst in diesem Fall die bis zum Rechnungsdatum aufgewendete Zeit sowie die Erstattung von Aufwendungen, die im gleichen Zeitraum entstanden sind.
Gebühren, die auf einem vereinbarten Festpreis basieren, werden gemäss dem im jeweiligen Dienstleistungsvertrag festgelegten Zahlungsplan in Rechnung gestellt.
Alle Rechnungen, die sich auf nach Zeit- und Materialaufwand abzurechnende Projekte beziehen, basieren auf fortlaufend erfassten Stunden.
Leistet der Kunde die Zahlung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, ist SuperOffice berechtigt, für überfällige Beträge Verzugszinsen zu fordern.
Der Kunde akzeptiert, dass alle Rechnungen und Mahnungen elektronisch versendet werden. Wenn SuperOffice keine Option zur Verfügung gestellt wurde, Verkaufsbelege per E-Mail oder E-Rechnung zu versenden, ist SuperOffice gemäss lokalen Gesetzen verpflichtet, Verkaufsbelege per Post zu senden. In diesen Fällen berechnet SuperOffice eine Rechnungsgebühr pro Verkaufsbeleg.
10. Geistige Eigentumsrechte
Sofern nicht ausdrücklich in einem bestimmten Dienstleistungsvertrag anders angegeben, verbleiben alle geistigen Eigentumsrechte an der Software, der Dokumentation und allen von SuperOffice gemäss diesem Rahmenvertrag erbrachten Leistungen bei SuperOffice. Ausser dem Recht, diese für eigene Zwecke des Kunden zu verwenden, zu ändern oder zu ergänzen, erwirbt der Kunde keine Rechte an der Software, der Dokumentation oder den erbrachten Leistungen, die über das hinausgehen, was ausdrücklich im entsprechenden Dienstleistungsvertrag angegeben ist. Der Kunde darf die SuperOffice erbrachten Leistungen nicht umgestalten, modifizieren, übertragen oder kommerziell nutzen. Der Kunde verpflichtet sich, SuperOffice gewissenhaft zu unterstützen und mit SuperOffice zusammenzuarbeiten, um die geistigen Eigentumsrechte von SuperOffice zu schützen.
Alle Rechte an den vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten verbleiben beim Kunden, und die Kundendaten sind und bleiben das alleinige und ausschliessliche Eigentum des Kunden. SuperOffice verwendet diese Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Beratungsleistungen für den Kunden erforderlich ist.
11. Rechtsmängel
Wenn SuperOffice bei der Erbringung von Beratungsleistungen nach einem rechtskräftigen Urteil eines zuständigen Gerichts oder nach einem von SuperOffice genehmigten rechtskräftigen Vergleich Urheberrechte oder andere geistige Eigentumsrechte Dritter verletzt, ist SuperOffice verpflichtet, die fehlenden Rechte zu sichern oder dem Kunden eine Leistung von mindestens gleicher Qualität zu sichern.
Wenn ein Dritter den Rechtsmangel der Beratungsleistung gegenüber dem Kunden geltend macht, muss der Kunde SuperOffice so schnell wie möglich schriftlich informieren. SuperOffice bearbeitet die Forderung auf eigene Kosten und hält den Kunden schadlos. Der Kunde muss SuperOffice dabei in zumutbarem Umfang unterstützen.
12. Rangfolge
Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Geschäftsbedingungen in den Verträgen zwischen SuperOffice und dem Kunden gilt folgende Rangfolge: (a) MSA, (b) die Bestellformulare, (c) der Rahmenvertrag für Beratungsleistungen und (d) der jeweils relevante Dienstleistungsvertrag.
Der Rahmenvertrag für Beratungsleistungen hat Vorrang vor Dienstleistungsverträgen und Leistungsbeschreibungen, sofern nicht ausdrücklich beschriebene Ausnahmen von diesem Rahmenvertrag festgelegt wurden.
13. Vertragsverletzung - Haftung
Die Leistungen können die Nutzung von Leistungen oder Lösungen Dritter (z. B. Microsoft, Google, SuperOffice App Store-Komponenten) beinhalten. SuperOffice haftet nicht für den Inhalt, die Nutzung oder die Interaktion mit solchen Leistungen Dritter.
Ein Verstoss gegen den Rahmenvertrag liegt vor, wenn eine der Parteien ihren Verpflichtungen aus dem Rahmenvertrag oder gegebenenfalls einem Dienstleistungsvertrag nicht nachkommt und dies nicht auf Umstände, die die andere Partei betreffen, oder auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.
Eine Partei ist berechtigt, Ersatz für direkte, dokumentierte Verluste zu fordern, die der Partei infolge der Verletzung des Vertrags durch die andere Partei entstehen.
Eine Partei haftet nicht für indirekte oder Folgeschäden wie entgangenen Gewinn, Verluste infolge von verspätetem Produktionsstart oder Produktionsunterbrechung, Mangel oder Verluste infolge von Datenverlust oder Ansprüche Dritter.
Die maximale Entschädigung des Kunden ist auf den Betrag begrenzt, der der gezahlten Vergütung für die jeweiligen Beratungsleistungen im Rahmen des Vertrags für die letzten 12 Monate entspricht. Diese Beschränkung gilt auch für etwaige Rückgriffsansprüche des Kunden gemäss Art. 82 Abs. 5 DSGVO, wenn der Kunde der betroffenen Person gemäss Art. 82 Abs. 4 DSGVO einen materiellen oder immateriellen Schaden ersetzt hat.
Diese Beschränkungen gelten nicht, wenn eine Partei grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
14. Datenschutz und Vertraulichkeit
Datenschutz und Vertraulichkeit werden durch die SuperOffice DPA/NDA for Support & Consulting Services (Datenverarbeitungs-/Vertraulichkeitsvereinbarung für Support und Beratungsleistungen) geregelt, die Sie unter https://www.superoffice.de/datenschutz/vereinbarungen/dpa-s/ einsehen können.
15. Streitfälle und anwendbares Recht
Etwaige Streitfälle in Bezug auf die Wirkung, den Inhalt oder die Erfüllung dieses Vertrags sollen in erster Linie durch Verhandlungen beigelegt werden. Wenn diese Verhandlungen nicht erfolgreich sind, kann jede Partei Klage bei ordentlichen Gerichten erheben.
Unten finden Sie eine Tabelle mit Details dazu, mit welcher SuperOffice-Niederlassung Kunden Verträge abschliessen, sowie zum entsprechenden anwendbaren Recht und den zuständigen Gerichten.
Bei Sitz in: | Schliessen Kunden Verträge ab mit: | Mitteilungen sind zu richten an: | Anwendbare ist das Recht von: | Ausschliesslicher Gerichtsstand ist: |
Dänemark | SuperOffice Danmark A/S | Islands Brygge 41, 3.sal, 2300 København, Dänemark | Dänemark | Kopenhagen, Dänemark |
Finnland und Schweden | SuperOffice Sweden AB | Sveavägen 159, 113 46 Stockholm, Schweden | Schweden | Stockholm, Schweden |
Norwegen | SuperOffice Norge AS | Wergelandsveien 27, 0167 Oslo, Norwegen | Norwegen | Oslo, Norwegen |
Deutschland | SuperOffice GmbH | Phoenixseestrasse 17, 44262 Dortmund, Deutschland | Deutschland | Dortmund, Deutschland |
Grossbritannien und Irland | SuperOffice Norge AS | Wergelandsveien 27, 0167 Oslo, Norwegen | Grossbritannien | Milton Keynes, Grossbritannien |
Schwiez | SuperOffice AG | Uferstrasse 90, 4057 Basel, Schweiz | Schweiz | Basel, Schweiz |
Niederlande, Belgien und Luxemburg | SuperOffice Benelux B.V. | Emmasingel 29.41, 5611 AZ, Niederlande | Niederlande | Oost-Brabant, locatie Eindhoven, Niederlande |